Ich bin kurz davor, eine neue Stelle in einem Kunstmuseum anzunehmen (gemeinnützig). Was mache ich in Bezug auf Mutterschaftsurlaub?

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Ich werde im Mai einen Job in einem gemeinnützigen Museum annehmen, der erst am 1. Juli beginnt, aber am 1. Juli werde ich 23 Wochen sein. (Fällig am 29. Oktober) Ich hatte vor, den Job im Mai anzunehmen und dem neuen Arbeitgeber dann mitzuteilen, dass ich schwanger bin. Aber ich mache mir Sorgen darüber, was ich in Bezug auf Mutterschaftsurlaub tun kann, da ich erst drei Monate an meinem neuen Arbeitsplatz bin, bevor ich mich freinehmen muss. Ich weiß, dass es wahrscheinlich (leider) ein unbezahlter Urlaub sein wird, aber ich mache mir auch Sorgen darüber, wie sich dies auf meinen neuen Arbeitgeber auswirkt, wenn ich in meinen ersten Monaten bei einer neuen Stelle einen solchen Urlaub nehme.

Elternzeit vor 7 Jahren 1 Antworten 467 mal gesehen

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    Sie müssten sich bei ihrer Personalabteilung erkundigen. Mit nur drei Monaten Beschäftigung haben Sie nicht viel Urlaub oder Krankheitszeit angesammelt. Und Sie werden von der FMLA nicht geschützt, weil Sie ein Jahr an Ihrem Arbeitsplatz arbeiten müssen, um sich dafür zu qualifizieren. Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass Sie nur für die von Ihrem Arzt geschriebenen 6-8 Wochen Invalidität frei sein können, wenn sie eine Beurlaubung nicht genehmigen. Darüber hinaus ist Ihr Arbeitsplatz nicht geschützt, und wenn Ihre Personalabteilung keine andere Richtlinie hat, müssen Sie nach Ablauf Ihrer Behinderungszeit zurückkehren

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